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Bohrungen in Bodenklasse 1 -
7:
- Düker (Querungen) unter Flüssen,
Straßen, Auto- bahnen, Bahngleisen, Gebäuden, Deichen,
etc.
- Längsverlegung unter Straßen,
Gehwegen, Park- platzflächen, Baumalleen, engen
Ortsdurchfahrten
- Verlegen von Leitungen, wo keine
offene Bauweise zulässig ist (Biotope,
Naturschutzgebiete, etc.)
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